Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

zurzeit gilt in Waltenhofen für das Ableiten und Reinigen von Schmutz- und Niederschlagswasser ein Einheitsgebührensatz. Die Höhe der Abwassergebühr berechnet sich nach der Menge des bezogenen Frischwassers. So fällt in Waltenhofen für jeden Kubikmeter bezogenes Trinkwasser die geltende Abwassergebühr von derzeit 2,40 Euro an. Die Struktur der angeschlossenen Grundstücke, ob es sich etwa um ein Einfamilienhaus mit Garten oder um einen Verbrauchermarkt mit Parkplatz handelt, wird nicht berücksichtigt.

Vor dem Hintergrund der Gebührengerechtigkeit sind die Kommunen nach aktueller Rechtssprechung der Verwaltungsgerichte aufgefordert, Schmutz- und Niederschlagswasser gebührenrechtlich zu trennen. Der Waltenhofener Gemeinderat hat vergangenen Herbst der Einführung einer neuen Gebührenregelung zum 1. Januar 2012 zugestimmt. Künftig werden die Posten im Gebührenbescheid aufgesplittet in eine Schmutzwassergebühr, die wie bisher von der Höhe des Frischwasserverbrauchs abhängt, und in eine Niederschlagswassergebühr. Diese bemisst sich nach der Größe der auf dem Grundstück vorhandenen versiegelten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation gelangt und nicht im Erdreich versickert.

Durch die neue Gebührenregelung sollen die Kosten für die Kanalisation und die Kläranlagen verursachergerecht zugeordnet werden.

„In der Summe bleibt die Höhe des Gebührenaufkommens unverändert. Die gesplittete Abwassergebühr bewirkt eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten". Bisher sind die Kosten der Regenwasserentsorgung nicht gesondert ermittelt und verursachergerecht umgelegt worden. Gleichzeitig schaffe die neue Gebührenregelung für Bürgerinnen und Bürger einen Anreiz, Flächen zu entsiegeln und nach Möglichkeit mehr Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern.

Vor der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr muss die Gemeinde zunächst die bebauten, befestigten, versiegelten und an einen Kanal angeschlossenen Flächen im Waltenhofener Gemeindegebiet ermitteln. Dazu gehören zum Beispiel Dachflächen, Straßen, Wege, Terrassen und Plätze, deren Belag aus wasserundurchlässigem Material besteht. Dies soll anhand von Luftbildern und einer Bürgerbefragung geschehen.

Die Firma RIWA aus Memmingen ermittelt im Auftrag der Gemeinde die Grundstücksdaten. Die Befliegung fand im Frühjahr 2011 statt. Die Flugbilder sind anschließend ausgewertet und in Selbstauskunftsbögen eingearbeitet worden und werden den Eigentümern im Dezember 2011 zur Kontrolle zugesandt. In diesem Bogen muss angegeben werden, welche der ermittelten versiegelten Flächen tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässert. „Wir legen großen Wert auf die genaue Datenermittlung und auf ein transparentes Verfahren“.

In der vom Gemeinderat noch zu beschließenden neuen Gebührensatzung wird der Maßstab zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr nach der Art der Flächenbefestigung festgelegt. Versiegelte Flächen, auf denen das Regenwasser nicht versickern kann und direkt oder indirekt in die Kanalisation fließt, wie zum Beispiel Dachflächen, Terrassen oder Hofeinfahrten werden höher veranschlagt als teilversiegelte Flächen wie zum Beispiel Flächen mit Rasengittersteinen, bei denen nur ein Teil des Regenwassers in die Kanalisation gelangt. Der Selbstauskunftsbogen gibt den Waltenhofener Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, nähere Angaben zum Grad der Versiegelung, zu Kanalanschlüssen oder zu Zisternen zu machen. „Wir brauchen die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger“, betont der 1. BGM Harscher. Unterstützung und umfassende Informationen hierzu bietet die Gemeinde Waltenhofen ihren Bürgerinnen und Bürgern. Näheres finden Sie unter Beratungstermine.

Erst nachdem die Datenerhebung per Luftbild und Bürgerbefragung abgeschlossen, die Abwassergebühr neu berechnet und eine neue Gebührensatzung geschaffen ist, werden schließlich die Abwassergebührenbescheide (Januar 2013) versandt.

Der zunehmende Landschaftsverbrauch und die Versiegelung von Flächen ist eines der zentralen ökologischen Probleme der Gegenwart. Gleichzeitig hat die Versiegelung von Flächen auch direkte ökonomische Folgen, weil die Beseitigung des Niederschlagswassers zunehmend Kosten im Abwassernetz verursacht. Dabei gibt es etliche Möglichkeiten um Regenwasser sinnvoller zu verwenden, als es direkt in die Kanalisation zu leiten. Wege, Stellplätze und Garageneinfahrten können als entsiegelte Flächen gebaut bzw. umgebaut werden, damit sie Regenwasser in tiefer liegende Schichten weiterleiten. Vor dem Bau einer Versickerungsanlage bzw. dem Rückbau von versiegelten Flächen sollte der anstehende Boden auf seine Versickerungsfähigkeit untersucht werden. Darüber hinaus ist es aber auch notwendig, mögliche Risiken für Nachbargrundstücke auszuschließen.
Durch die vollständige Abkopplung des Regenwassers wird die bestehende Kanalisation entlastet. Zudem wird die hydraulische Belastung der Kläranlage verringert und somit deren Reinigungsergebnis verbessert.
Infolge der in den letzten Jahren immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, hilft eine Entsiegelung auch bei der Bekämpfung von Hochwassern.